Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von elisa am 01 Januar, 2012 um 20:49:28

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von Tim am 01 Januar, 2012 um 11:28:05:

Also

das Bundesland ist RLP. Eine Baulast gibt es nicht. Nur eine Unterschrift von unserem Voreigentümer zur Grenzbebauung.

Anbauen dürfen wir nicht, weil das Haus der Nachbarin im "nicht überbaubaren Breich" steht und somit eine Ausnahme bildet.

Ausserdem hat sie Fenster in der Brandwand, denen unser Voreigentüme ebenfalls zugestimmt habe. Was allerdings mein Anwalt bezweifelt.
Da es sich um eien Brandwand handelt, die die Sicherheit von Leben gewährleisten soll, genüge nicht einfach eine Unterschrift, sonder es müsse ausdrücklich genehmigt sein.

Wir dürfen also nur versetzt bauen und da sollen wir 3m Abstand halten. Die Sicht werden wir der Nachbarin also so oder so versperren. Aber wenn wir auf die Grenze bauen, stehen wir eben beide auf der Grenze aber komplett versetzt zueinander.
Und deshalb stimmt die Nachbarin nicht zu.

Ich habe gelesen, dass Abstandsflächen nur Sinn machen, wenn die beidseitig eingehalten werden. Wenn einer keinen Abstand hält, stünde es in Widerspruch zu den Zielen des Abstandsflächengesetzes, wenn er es vom anderen einfordert.

Anfangs hiess es sogar vom Bauamt, dass unser Vorhaben baurechtlich OK sei, und man das der Nachbarin erklären wolle. DOch seit sie dann bei der Anhörung war, wird sie extrem in Schutz genommen. Mein Anwalt befürchtet, dass sie vielleicht Verbindungen zur Stadt hat, Vitamim B also. Doch dies dürfte ja nicht bis vor Gericht reichen oder?

Unser Anwalt jedenfalls kann es nciht nachvollziehen, warum sich das Amt querstellt, und so sehr die Nachbarin in Schutz nimmt.

Wenn wir Abstand hielten, dürften wir bauen, aber dann hätten wir nur eine Breite von 6,70m und damit will ich mich nicht abfinden. Zumal wir dann in die Länge gehen müssten, und dagegen dann der andere Nachbar was hätte.

Der hat nämlich selber offene Bauweise und stimmt der von uns gewünschten Variante zu, da hätte er 8m Grenzbebauung. Wenn sie dann 11m wird, weil wir auf der anderen Seite Abstand halten müssen, das möchte er nicht.

Dazu sagte das Bauamt, wir sollen, versuchen, diesen umzustimmen. Und wenn es nicht geht, würden sie diesen eher übergehen. (!!!) Diesen würden sie übergehen, obwohl dieser offene Bauweise hat und doch eigentlich eher einen Anspruch auf Abstandsfläche hätte, oder nicht?





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