Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht


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Abgeschickt von Tim am 02 Januar, 2012 um 12:03:09:

Antwort auf: Re: Bauantrag abgelehnt u.a. wg Bauflucht von elisa am 01 Januar, 2012 um 20:49:28:

Hmm,

also haltet ihr denn zumindest in der versetzen Bauweise genug Abstand zum anderen Haus? Also ist das Problem nicht der Abstand, sondern die Grenzbebauung? Ich habe jetzt auch mal in die Bauordnung von RLP geschaut und wo liest Du da, dass der Nachbar nicht das Recht hat, Grenzbebauung zu verweigern, wenn er selbst auf der Grenze steht? Also nicht beim Anbau, sondern auch bei solch versetzter Bauweise? Falls das da nirgendwo steht, sehe ich keine wirkliche Chance, das etwas durchzusetzen, denn das Baurecht soll nicht fŸr "Gerechtigkeit" an sich sorgen, sondern schlicht eine sinnvolle und sichere Bebauung regeln und die wird in der Bauordnung durch Regeln beschrieben: GrenzabstŠnde, GebŠudeabstŠnde, Anpassung an die Umgebungsbebauung usw. Nur danach wird sich das Bauamt richten. In gewissen Grenzen haben sie einen Ermessensspielraum wenn es um die "EinfŸgung in die Umgebung" geht, diese Freiheit werden ihnen die meisten Richter aber wohl auch lassen, denke ich.
Warum sie allerdings den anderen Nachbarn Ÿbergehen wŸrden, ist mir schleierhaft! Der hŠtte dann mit einer Klage alle Chancen wenn seine Rechte verletzt sind und nachbarschŸtzend sind eben vor allem die AbstŠnde. Was hŠtte das Bauamt (und auch ihr) von einer gerichtlichen Aufhebung der Baugenehmigung? So was genehmigt das Bauamt eigentlich NUR mit Zustimmung des Nachbarn und in BaWŸ wŠre zum Beispiel zwingend eine Baulast notwendig! Der Nachbar mŸsste nicht nur die Grenzbebauung akzeptieren, sondern sogar selbst genug Abstand halten, euren praktisch gleich mit, also 6 m! AbstandsflŠchen dŸrfen sich nicht Ÿberschneiden! Tut er das? Wie gesagt, kann es sein, dass das in RLP nicht so streng ist!

Was schlŠgt denn das Bauamt vor? TatsŠchlich eine Umplanung auf 11 m Grenzbebauung auf der anderen Seite? Kann man denn nicht auch sinnvoll auf dem GrundstŸck bauen, ohne irgendwelche AbstŠnde zu verletzen? Du schreibst ihr habt 6 m zur Stra§e, ist da nicht noch Spielraum in diese Richtung? WENN man auf dem GrundstŸck sinnvoll bauen kann, ohne Nachbarrecht zu verletzen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Bauamt etwas anderes genehmigt, bzw. sehe ich es sogar in der Pflicht, eine Abweichung NICHT zu genehmigen!

Gru§,
Tim



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