Nachbarzustimmung bei vorhandener Grenzbebauung


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Abgeschickt von Elisa am 28 August, 2011 um 17:50:24

Hallo,

für Grenzbebauung ohne Bebauungsplan ist normalerweise überall Nachbarzustimmung erforderlich (siehe §68 LbO RLP)

Wie verhält es sich aber, wenn der Nachbar selber schon mit seinem Wohnhaus auf der Grenze steht, und ein Hausbau nur möglich ist, wenn ebenfalls an die Grenze gebaut werden kann. (§ 8 LbO RLP) Da die Grundstücke alle sehr schmal sind und keine Abstandsflächen eingehalten werden können.

Eben dieser Nachbar verweigert jedoch die Zustimmung, somit kann man gar nicht bauen. Das Grundstück ist aber ein definitiv ein erschlossener Bauplatz, und auch die STadt will, dass gebaut wird, das Gebäude fügt sich auch ein. Bundesland RLP.

Kann vor diesem HIntergrund die reine Nachbarwillkür entscheidend sein, dass gar nicht gebaut werden kann?




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