Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-)


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Abgeschickt von elisa am 08 Oktober, 2011 um 01:24:12

Antwort auf: Re: R�cksichtnahmegebot einseitig? mal wieder ich :-) von Bauamt am 07 Oktober, 2011 um 22:15:23:

@Bauamt:

Danke f�r Ihren Beitrag!

Zitat:
"Aus Sicht der Beh�rde geht es in sehr schwierigen und komplizierten Sachverhalten letztendlich um folgende Frage: Wer hat die gr��eren Chancen bei einer Klage zu gewinnen ? Der Nachbar, wenn er gegen die Baugenehmigung klagt, oder der Bauherr wenn er auf Erteilung der Baugenehmigung klagt."

Diesbez�glich machen mir eben all die vielen Gerichtsurteile im Netz etwas Hoffnung, die von gleichen Umst�nden ausgehen und zu Gunsten Bauherrn beschieden sind.

Da Nachbarschaft wechselseitig ist, und ein Nachbar nichts einfordern darf, was er selber nicht einh�lt!

Das alles m�sste das Amt doch auch kennen und laut Ihrer Ansicht dann eine Genehmigung geben oder nicht?



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